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Förderung des Freistaates Sachsen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)

Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel um  Ihren neuen Onlineshop zu finanzieren?

Kein Problem, für im Freistaat Sachsen ansässige kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) vergibt der Freistaat Sachsen Zuschüsse für die Planung, Konzipierung und Umsetzung digitaler Projekte. So können Sie im Rahmen einer Modernisierung bzw. Neuerschließung Ihres Onlineshops bares Geld sparen.

Scherfware berät Sie gern in Sachen Förderung und unterstützt Sie bei den Formalitäten!

Hier ein kleiner Überblick zu den Modalitäten:

  • Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer. Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz- sowie Vermittlungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die für das konkrete Projekt selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.

Ausgenommen hiervon ist allerdings die Region (SER) Leipzig, da hier die Anzahl der zulässigen Förderanträge bereits überzeichnet ist.


  • Was wird gefördert?
  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
  • technische Realisierung
  • Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
  • Keine Unterstützung erhalten Projekte, die der Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife dienen.

  • Bezuschussung?

Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR.

Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.

Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt.


  • Besteht ein Rechtsanspruch?

Nein


Da der Zuschuss durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gewährt wird muss hierfür ein Onlineformular im Förderportal ausgefüllt und schriftlich bei der SAB eingereicht werden.

Einen entsprechenden Link zu den Onlineformularen finden Sie hier.

Ist das geförderte Vorhaben abgeschlossen, so ist ein Verwendungsnachweiß zu führen. So soll gegenüber der SAB die Erfüllung des Zuwendungszwecks nachgewiesen werden. Auch hier ist Scherfware gern behilflich.

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